
BAföG für den Master
Ein Masterstudium ist für viele der nächste logische Schritt nach dem Bachelor , um sich weiter zu qualifizieren und berufliche Ziele zu erreichen. Mit diesem weiterführenden Studium gehen jedoch nicht nur neue fachliche Herausforderungen einher, sondern auch spürbar höhere Kosten. Um diese finanziellen Hürden zu überwinden, kannst du auch im Masterstudium BAföG beantragen. Wie das geht und welche Voraussetzungen dabei zu erfüllen sind, verraten wir dir im Folgenden.
Voraussetzungen für BAföG im Masterstudium
Für den Master gelten die gleichen Grundvoraussetzungen für den BAföG-Anspruch wie beim Bachelor. Es gibt jedoch einige weitere Voraussetzungen, die es zu erfüllen gilt:
- Bachelorabschluss:
Um BAföG während eines Masterstudiums zu erhalten, musst du einen Bachelorabschluss vorweisen können. Solltest du einen anderen Hochschulabschluss wie Diplom, Staatsexamen oder Magister haben, besteht normalerweise kein Anspruch auf BAföG im Masterstudium.
- Art des Masterstudiengangs:
Ein fachlicher Zusammenhang zwischen Bachelor und Master muss nicht bestehen. Der Master muss jedoch berufsqualifizierend sein und innerhalb eines vorgegebenen Zeitraums (zwei bis vier Semester) in Vollzeit absolviert werden.
- Altersgrenze:
Die Altersobergrenze, um BAföG im Masterstudium zu beziehen, liegt derzeit bei 45 Jahren. Das bedeutet, dass du beim Beginn deines Masters das 45. Lebensjahr noch nicht vollendet haben darfst. Ausnahmen zu dieser Regelung findest du im Abschnitt „Elternunabhängiges BAföG im Masterstudium“.
Wie stelle ich den BAföG-Antrag im Master?
Wer während des Bachelorstudiums BAföG erhalten hat, könnte meinen, dass für das Masterstudium ein Folgeantrag gestellt werden kann. Dies ist jedoch nicht der Fall. Da es sich beim Master um einen neuen Ausbildungsabschnitt handelt, musst du einen Erstantrag stellen und erhältst im Zuge dessen auch eine neue Fördernummer. Der BAföG-Antrag für den Master entspricht jedoch dem für den Bachelor, die Formblätter sind also die gleichen.
Neben den erforderlichen Formblättern sind noch weitere wichtige Unterlagen, wie die Immatrikulationsbescheinigung und ein Nachweis der Krankenversicherung, einzureichen. Der Antrag sollte mindestens zwei Monate vor Studienbeginn beim zuständigen BAföG-Amt eingereicht werden, um eine rechtzeitige Bearbeitung sicherzustellen.
Übergangszeit zwischen Bachelor und Master
Seit 2016 endet die BAföG-Förderung für das Bachelorstudium mit Ablauf des Monats, in dem dir deine Abschlussnote mitgeteilt wird. Falls deine Note bis zum Ende des zweiten Monats nach dem letzten Prüfungsteil noch nicht bekannt ist, endet die Förderung spätestens zu diesem Zeitpunkt. Für ein Masterstudium kannst du von dem Monat an BAföG beziehen, in dem die folgenden drei Voraussetzungen erfüllt sind:
- 1. Dein Master hat offiziell begonnen und du bist entweder vorläufig zugelassen oder eingeschrieben.
- 2. Dein BAföG-Antrag ist vollständig ausgefüllt und eingereicht.
- 3. Du hast dem BAföG-Amt einen Nachweis für deinen Bachelorabschluss vorgelegt.
Liegt nur ein Monat zwischen deiner letzten Bachelor-Prüfung und dem Beginn deines Masterstudiums, kannst du nahtlos BAföG erhalten.
Kann ich meine Fachrichtung wechseln, ohne die Förderung zu verlieren?
Ein Fachrichtungswechsel während des Masterstudiums führt normalerweise zum Ende der finanziellen Förderung, da dies als Studienabbruch gilt. Eine Ausnahme besteht jedoch, wenn der Wechsel aus einem unabweisbaren Grund erfolgt. Solche Gründe können etwa gesundheitliche Einschränkungen sein, die das Fortsetzen des ursprünglichen Studiums unmöglich machen – etwa eine Sportverletzung im Sportstudium. Auch eine Schwerpunktverlagerung ist möglich, wenn der Wechsel ohne Zeitverlust von einem Masterstudiengang in einen anderen erfolgt.
Höchstsatz der Förderung
Ab dem Wintersemester 2024/25 liegt der BAföG-Höchstbetrag bei 992 Euro pro Monat. Dieser Betrag setzt sich aus verschiedenen Komponenten, die du in der Tabelle genauer sehen kannst.
Welche Studienbeiträge bei einem Studium an der CODE Berlin auf dich zukommen und welche Finanzierungsmöglichkeiten es gibt, erfährst du hier .
Elternunabhängiges BAföG im Masterstudium
Normalerweise wird BAföG anhand des Einkommens der Eltern berechnet. Es gibt jedoch Ausnahmen, in denen du im Master elternunabhängiges BAföG beantragen kannst. Dafür musst du eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Du kannst eine abgeschlossene Berufsausbildung nachweisen und drei Jahre Erwerbstätigkeit (insgesamt mindestens sechs Jahre).
- Du hast zwischen deinem 18. Lebensjahr und dem Beginn deines Masters fünf Jahre gearbeitet.
- Du bist bei Aufnahme deines Studiums bereits über 30.
- Du bist Vollwaise oder der Aufenthaltsort deiner Eltern ist unbekannt.
Solltest du die Altersgrenze von 45 Jahren bereits überschritten haben, kannst du unter einer der folgenden Bedingungen elternunabhängiges BAföG beantragen:
- Du hast die Zugangsvoraussetzung für den Bachelor über den zweiten Bildungsweg erlangt und direkt nach dem Bachelorabschluss mit dem Master begonnen.
- Du hast dein Bachelorstudium aufgrund deiner beruflichen Qualifikation erhalten und hast direkt im Anschluss das Masterstudium aufgenommen.
- Dich haben familiäre oder persönliche Gründe daran gehindert, ein Masterstudium vor dem 45. Lebensjahr zu beginnen.
Förderungshöchstdauer: Wie lange erhalte ich BAföG im Master?
Die BAföG-Förderung im Master endet grundsätzlich mit der Regelstudienzeit, die je nach Studiengang zwischen zwei und vier Semestern liegt. Eine finanzielle Unterstützung über die Förderungshöchstdauer hinaus ist nur möglich, wenn du einen anerkannten Grund vorweisen kannst. Darunter fallen:
- Krankheit
- Behinderung
- Schwangerschaft
- Erziehung eines Kindes unter 14 Jahren
- Pflege eines nahen Angehörigen mit mindestens Pflegegrad 3
- Verschulden der Hochschule
- Erstmaliges Nichtbestehen einer Prüfung, die für den Studienfortschritt erforderlich ist
Besonderheiten bei der Rückzahlung
Die Rückzahlung des BAföG beginnt in der Regel fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer deines jeweiligen Ausbildungsabschnitts. Das bedeutet, dass die Rückzahlfrist für den Darlehensteil aus deinem Bachelorstudium unabhängig von einem Masterstudium läuft und nicht verschoben wird. Solltest du während deines Masterstudiums bereits BAföG zurückzahlen müssen, kannst du eine Freistellung von der Rückzahlungspflicht beantragen.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Schuldenobergrenze: Die Darlehensbeträge aus Bachelor- und Masterstudium werden zusammengezählt. Dabei gilt eine maximale Rückzahlungssumme von 10.000 Euro.
Hast du noch Fragen zu deinen konkreten Förderungsmöglichkeiten während deines Studiums an der CODE? Melde dich bei uns und wir unterstützen dich, wo wir können.